Ein 18-Jähriger Azubi kontrolliert seine Urlaubstage und stellt fest, dass ihm bei einer 6-Tage Woche 20 Tage gewährt wurde. Er beschwert sich, beruft sich auf das BurlG und fordert 24 Tage. Hat er Recht dazu?

Ja. Laut Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer (auch Azubis) das Recht auf 24 Tage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche reduziert sich der Anspruch auf 20 Tage.
 
Hinweis: Für Jugendliche gelten laut Kugendarbeitschutzgesetz andere Regelungen (je nach Alter gelten hier 25-30 Tage Urlaubsanspruch).
 
Der Mindesturlaubsanspruch kann zum Beispiel in Manteltarifverträgen durch entsprechende Vereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmer(innen) erhöht werden.

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