Ein Mitarbeiter hat zum 01.03. des Jahres eine Stelle in deinem Ausbildungsbetrieb angetreten. Nach fünf Monaten wird ihm gekündigt. Der Mitarbeiter erhebt Einspruch und berufst sich auf das Kündigungsschutzgesetz. Bekommt er Recht?

Nein, da es sich nicht um eine(n) Auszubildende(n) handelt und der Mitarbeiter nicht länger als sechs Monate angestellt war (§1 Abs. 1 KSchG). In einem solchen Fall gibt es keinen Kündigungsschutz

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