Was besagt das Mutterschutz Gesetz?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für Arbeitsnehmerinnen unabhängig vom Arbeitsverhältnis (z.B. Azubis, Teilzeitkraft o.Ä.)
 
Es beinhaltet spezielle Schutzfristen bei Schwangerschaft wie Beispiel die Schutzfrist (Arbeitsverbot) vor der Geburt: sechs Wochen (auf besonderen Wunsch der Arbeitnehmerin kann diese Frist verkürzt werden) und die Schutzfrist (Arbeitsverbot) nach der Geburt: acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen)
 
Werdende Mütter dürfen keine gefährdenden Arbeiten übernehmen. Ihr Arbeitsplatz und die Arbeitsabläufe dürfen keine Gefahren für Mutter und Kind bergen.

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