Wie ist der Gewinnverteilung bei einer GmbH gesetzlich geregelt?

Über die Verwendung des Jahresgewinns einer GmbH wird erst im Folgejahr entschieden.
 
Wenn die freiwilligen Rücklagen (Gesellschafterversammlung) feststehen, werden diese vom Gewinn abgezogen.
 
Die Gewinnverteilung des restlichen Betrages kann nach Geschäftsanteilen (Anteile der Gesellschafter am Gesamtkapital) erfolgen. Es steht jedoch jeder GmbH frei, die Gewichtung selbst zu regeln (z.B. in Abhängigkeit von der Funktion, den Aufgaben oder den Sacheinlagen der Gesellschafter).

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