Einem Arbeitnehmer soll gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Der  Betriebsrat wiederspricht. Hat er das Recht dazu?

Ja. Laut §102 III BetrVG hat der Betriebsrat Widerspruchsrecht bei ordentlichen Kündigungen. Für den Widerspruch muss eine Frist von einer Woche gewährt werden.

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