Definitionen StR

Strafrecht AT

Fahrlässige Notwehrprovokation

  • rechtswidriges, bzw. sozialethisch zu missbilligendes Verhalten
  • enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhand 
  • Notwehr und Nothilfe, da NH nicht weiter gehen kann als NW
Folge: Ausweichen, Schutzwehr, Trutzwehr

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