Definitionen StR

Strafrecht AT

Tat iSd § 127 I StPO

  • rechtswidrige Tat (Arg.: Wortlaut Abs. 1 vs. Abs. 2) 
  • dringender Tatverdacht, weil auch der Private in öffentlich rechtlicher Funktion tätig wird (GegArg: Dem unschuldigen das Notwehrrecht gegen die Festnahme zu nehmen leuchtet nicht ein) 

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