Definitionen StR

Strafrecht AT

Error in Persona durch den Mittäter

  1. Der error in persona ist unbeachtlich, denn er bewegt sich noch innerhalb des gemeinsamen Tatplans. Soll die Tat dem Opfer selbst angerechnet werden handelt es sich um einen untauglichen Versuch an sich selbst. (h.M.) (Arg: konsequente Handlungszurechnung, Tatplan)
  2. Der Schuss stellt einen Exzess dar, welcher nicht zugerechnet werden kann (GegArg: Dadurch würden die allgemeinen Irrtumsregeln durchbrochen)

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