Heilpraktikerprüfung

Schildern Sie die Klinik des Keuchhustens.

Bordetella pertussis , der Erreger des Keuchhustens, ist ein gramnegatives Stäbchen.
Nach Impfung gegen Keuchustenhäufig milder Verlauf (?). Meldepflicht:
Pertussis (Keuchusten) istnach § 6 des Infektionsschutzgesetzes (Ifsg) meldepflichtig. Der Heilpraktiker hat Meldepflicht (§8 Ifsg) und Behandlungsverbot (§ 24 Ifsg) für diese Erkrankung.
Der Keuchhusten beginnt nach einer Inkubationszeit von ca. 2 Wochen und verläuft in 3 Stadien:
  • Stadium catarrhale (1-2 Wochen), Prodromalstadium: ähnelt einem grippalen Infekt. Der Patient ist hochinfektiös!
  • Stadium convulsivum (2-6 Wochen): krampfartige Hustenanfälle mit typischem inspiratorischem Ziehen (Stridor),
  • Stadium decrementi (mehrere Wochen); Hustenanfälle gehen langsam zurück.

Die Krankheit dauert im Regelfall 6-12 Wochen. 70 % aller Infektionen erfolgen im späten Inkubationsstadium bzw. im Stadium catarrhale. 8 Wochen nach Krankheitsbeginn ist die Infektiosität erloschen. Die Immunität gegen Keuchhusten ist nicht diaplazentar übertragbar. Der Säugling ist ungeschützt. Säuglinge sind durch die Apnoeanfälle und durch zerebrale Schäden bedroht. Sonstige gefürchtete Komplikationen: Lungenentzündung, Mittelohrentzündung (Otitis media), Enzephalitis (0,4 %) und als Folge des Presshustens: Hernien, Rektumprolaps und Konjunktivalblutung.

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