Gesetzliche Schuldverhältnisse

§ 18 StVG_Ersatzpflicht des Fahrzeugführers_Verschuldensvermutung! Schema:

  1. Rechtsgutverletzung, § 18 Abs. 1 StVG i.V.m. § 7 Abs. 1 StVG
  2. Bei Betrieb eines Kfz/Anhänger
    1. Kausalität
    2. Realisierung der Betriebsgefahr
  3. Anspruchsgegner ist Führer des Kfz/Anhänger
    • Führer eines Kfz/Anhänger ist, wer eigenverantwortlich lenkt und die tatsächliche Herrschaft über das Steuer hat.1

  4. Verschulden (wird vermutet, § 18 Abs. 1 Satz 2 StVG)
  5. Kein Ausschluss
  6. Rechtsfolge
    1. Umfang gem. §§ 10 ff. StVG
      1. Immaterieller Schaden (Schmerzensgeld) gem. § 253 Abs. 2 BGB i.V.m. § 11 Satz 2 StVG
    2. Haftungsgrenze gem. § 12 StVG
    3. Anspruchskürzung über § 846 BGB analog iV.m. §§ 18, Abs. 3, 17 Abs. 2 StVG
beachte: geschützt wird auch der berechtigte unmittelbare Besitzer (zB Mieter) !!!

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