StGB AT Begriffe und Erläuterungen

Die objektive Zurechenbarkeit

Der Erfolg ist objektiv zurechenbar, wenn sich eine durch die Tathandlung gesetzte rechtlich missbilligte Gefahr in diesem konkreten tatbestandlichen Erfolg verwirklicht hat.
 
1.Setzen einer rechtlich missbilligten Gefahr

      Ein rechtlich relevantes Risiko fehlt bei ...

  • Erlaubtem Risiko/Realisierung des allgemeinem Lebensrisikos/Sozialadäquanz

  • Freiverantwortlicher Selbstschädigung/Gefährdung des Opfers

  • Risikoverringerung (wenn ein drohender Erfolg nur abgeschwächt oder zeitlich hinausgeschoben wird)

    2. Realisierung dieser Gefahr im konkreten tatbestandsmäßigen Erfolg (= Risikozusammenhang)

    Schutzzweckzusammenhang muss bestehen

    Pflichtwidrigkeitszusammenhang muss bestehen

    Risikozusammenhang trotz dazwischentretender Handlungen eines Dritten, des Täters oder des Opfers selbst (Abgrenzung nach Verantwortungsbereichen)

    Atypische Kausalzusammenhänge unterbrechen den Risikozusammenhang

Diskussion