StGB AT Begriffe und Erläuterungen

Arten von Kausalität

  • Überholende Kausalität liegt vor, wenn eine Handlungskette durch eine andere Handlungskette unterbrochen bzw. „überholt“ wird.
  • Kumulative Kausalität liegt vor, wenn mehrere unabhängig voneinander gesetzte Bedingungen (insbesondere durch mehrere Täter), die für sich betrachtet nicht, aber im Zusammenwirken geeignet sind, den Erfolg herbeizuführen.
  • Alternative Kausalität ist dadurch gekennzeichnet, dass zwei unabhängig voneinander gesetzte Bedingungen gleichzeitig den Erfolg verursachen und jede für sich zur Erfolgsverursachung ausgereicht hätte.
  • Generelle Kausalität meint, dass der generelle Kausalzusammenhang auch dann besteht, wenn sein Detailverlauf unbekannt ist.

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