Klausuren und Aktenvorträge RA

Kl. Rapsfeld (Klausur AG Nr.1)

Muss ein Gericht an den in der Klageschrift bezeichneteten Prozessvertreter des Beklagten zustellen, ohne dass dieser vom Beklagten benannt wurde?

str.
  • ausdrückliche Bestellung notwendig
  • BGH: Benennung durch Gegenpartei genügt, aber diese trägt sodann auch das Risiko

Diskussion