Klausuren und Aktenvorträge RA

Kl. Rapsfeld (Klausur AG Nr.1)

Warum können GbR Gesellschafter keine Zeugen sein?

Ihnen steht die Geschäftsführungsbefugnis gem. §§ 709 I, 714 BGB und somit generell auch die prozessführungsbefugnis zu
--> sie treten ähnlich einer Partei im Prozess auf
Partei darf nicht Zeuge sein

Diskussion