ELV20

Beamtenrecht

Erläutern Sie die Begriffe Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter

Dienstvorgesetzter = wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihm nachgeordneten Beamten zuständig ist
 
Vorgesetzter = wer einem Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Anordnungen erteilen kann.

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