Was gehört zum 
 
- Inland
 
- Gemeinschaftsgebiet
 
- Übrigen Gemeinschaftsgebiet
 
- Ausland
 
- Drittland

Inland
 
 
Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme von:
 
Büsingen, Insel Helgoland, Freihäfen, Gewässer und Watten zwischen den Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie deutsche Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören
 
§1(2)S.1UStG
 
Gemeinschaftsgebiet
 
Das Gemeinschaftsgebiet umfasst das Inland nach §1(2)S.1 UStG und die übrigen Mitgliedsstaaten. A 1.10(1) UStAE
 
Übrigen Gemeinschaftsgebiete
 
Umfasst nur die übrigen Mitgliedsstaaten A 1.10(1) UStAE, ohne das Inland nach §1(2)S.1UStG
 
Ausland
 
Ausland ist nach §1(2)S.2 UStG alles was nicht Inland ist
 
Drittland
 
Drittland ist nach §1(2a)S.3 UStG Gebiet, welches nicht Gemeinschaftsgebiet ist.

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