V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was sind die Folgen einer nicht erbrachten Schuld?

Der Gläubiger kann auf Erfüllung klagen. Das rechtskräftige Urteil erlaubt es dem Gläubiger in einem eigenen Verfahren – dem Exekutionsverfahren – auf das Vermögen des Schuldners zuzugreifen (persönliche Haftung).

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