V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was sind Ziel- und Dauerschuldverhältnisse?

Dem Zielschuldverhältnis liegt eine einmalige Leistung zugrunde. Der Leistungsumfang steht

bei Vertragsabschluss bereits fest. Der Vertrag ist mit der ordnungsgemäßen wechselseitigen Erfüllung abgeschlossen (z.B. Kaufvertrag, Tauschvertrag, Werkvertrag, Schenkungsvertrag).

Dem Dauerschuldverhältnis liegt eine wiederkehrende Leistung zugrunde. Der Leistungsumfang steht entweder noch gar nicht fest oder tritt in den Hintergrund. Der Vertrag endet durch Zeitablauf, Kündigung oder Auflösungsvereinbarung (z.B. Mietvertrag, Dienstvertrag, Leasingvertrag).

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