V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist der Vergleich?

Bei einem Vergleich werden unter beiderseitigem Nachgeben strittige oder zweifelhafte Rechte einverständlich neu festgesetzt. Ein Vergleich ist für zweiseitige entgeltliche Verträge möglich. Der Vergleich schafft einen neuen Rechtsgrund. Einwendungen können nicht mehr geltend gemacht werden. Auch eine Anfechtung wegen Irrtums über die vertraglichen Punkte ist nicht mehr möglich. Ist der Vergleich redlich zustande gekommen, ist auch eine Anfechtung wegen Verkürzung (um die Hälfte) nicht mehr möglich.

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