V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Anerkenntnis?

Beim echten Anerkenntnis liegt eine Willenserklärung zu Grunde, die die Begründung einer neuen Rechtslage rechtfertigen („Ich anerkenne…). Die unechte Anerkenntnis beruht auf bloßen Willenserklärungen („meines Wissens nach…) und bewirkt eine Beweislastumkehr.

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