V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist der Unterschied zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Zession?

Bei der entgeltlichen Zession haftet der Überträger nur für die Richtigkeit (rechtlich bestehende Forderung) und die Einbringlichkeit (tatsächliche Durchsetzbarkeit der Forderung) der Forderung, begrenzt durch die Höhe des für die Forderung erhaltenen Entgelts. Bei der unentgeltlichen Zession haftet der Überträger gar nicht.

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