V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was versteht man unter Eigentumsvorbehalt?

Eigentumsvorbehalt ist die Vereinbarung, dass der Kaufgegenstand bis zur vollständigen

Bezahlung im Eigentum des Verkäufers bleibt. Der Eigentumsvorbehalt kommt meistens bei Zahlungen auf Ziel zur Anwendung. Eigentumsvorbehalt kann nur an beweglichen Sachen begründet werden und muss zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden sein (meist in den AGB). Ein Eigentumsvorbehalt der nachträglich auf einen Lieferschein oder Rechnung gesetzt wird, ist ungültig. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder an der Vertragserfüllung festhalten. Im Falle einer Insolvenz hat der Verkäufer Aussonderungsanspruch, d.h. die Sache fließt nicht in die Konkursmasse.

Diskussion