V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist das Vorkaufsrecht?

Beim Vorkaufsrecht handelt es sich um eine Nebenvereinbarung bei Kaufverträgen, kann aber auch selbständig vereinbart werden. Dem Vorkaufsberechtigtem wird das Recht eingeräumt, den Kaufgegenstand einzulösen, wenn der Verpflichtete ihn weiterveräußern möchte. Das Vorkaufsrecht kann sich auch auf bewegliche Sachen beziehen. Wird ein Kaufvertrag mit einem Dritten abgeschlossen, muss der Verpflichtete dem Vorkaufsberechtigten die Einlösung der Sache anbieten. Will er die Sache einlösen, muss er dies binnen 24 Stunden bei beweglichen Sachen und  binnen 30 Tagen bei unbeweglichen Sachen erklären.

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