V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was versteht man unter Bestandsverträge?

Unter Bestandsverträgen versteht man die Überlassung unverbrauchbarer Sachen oder Teile

davon auf eine gewisse Zeit zum Gebrauch gegen Entgelt. Darunter fallen indR Miete und Pacht. Bestandsverträge stellen vertragliche Schuldverhältnisse dar. Die Bestandsache muss nach Ablauf der Zeit wieder an den Bestandgeber zurückgegeben werden. Bestandsverträge sind Dauerschuldverhältnisse. Unbefristete Bestandsverträge enden durch ordentliche (keine Gründe, aber Fristen) oder außerordentliche (wichtiger Grund, keine Fristen) Kündigung. Befristete Bestandsverträge enden automatisch durch Zeitablauf, einvernehmlicher Beendigung oder durch den Untergang der Bestandsache. Bestandsverträge sind z.B. Mietverträge, Pachtverträge, Leasingverträge, etc.

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