V. AUSGEWÄHLTE ASPEKTE DES VERTRAGLICHEN SCHULDVERHÄLTNISSES

Was ist ein Leihevertrag?

Unter einem Leihevertrag versteht man die unentgeltliche Überlassung einer unverbrauchbaren Sache auf bestimmte Zeit zum Gebrauch. Leiheverträge sind Realverträge. Vertragsparteien sind der Entlehner und Verleiher. Der Entlehner ist zum Gebrauch der Sache berechtigt. Nach Ablauf einer vereinbarten Frist muss der Entlehner die Sache dem Verleiher wieder zurückgeben. Der Entlehner haftet für durch sein Verschulden verursachte Schäden.

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