Wintersemester 18/19

Stellvertretung §164 I - Voraussetzungen

  1. Zulässigkeit
  2. eigene Willenserklärung des Vertreters (mind. beschränkt geschäftsfähig)
  3. im fremden Namen: Offenkundigkeitsprinzip(Interesse des Dritten)
  4. mit Vertretungsmacht (Interesse des Vertretenen)

Diskussion