Definitionen

StrafR AT

Unmittelbares Ansetzen

Unmittelbares Ansetzen liegt vor, wenn der Täter aus seiner Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten hat, sodass seine Handlung ohne wesentliche Zwischenschritte in den Taterfolg mündet, also das Rechtsgut bereits konkret gefährdet erscheint (Gemischt subjektiv- objektive Theorie)

Diskussion