Klausuren und Aktenvorträge RA

Kl: Kautelarheizung (Notar AG)

Muss zur Begründung einer Gemeinschaft das gemeinsame Recht allen gemeinsam zustehen?

Nein
Es genügt, dass die die rechtlich unterschiedlich begründenden Rechte ein gleiches Nutzungsrecht beeinhalten
--> vertretbar auch: analoge Anwendung, da eben Einzelrechte

Diskussion