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VerwProR

Begründetheit Verpflichtungsklage

Die Verpflichtungsklage ist begründet, soweit die Ablehnung oder Unterlassung des VA rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, 113 V 1 VwGO. Das ist dann der Fall, wenn der Kläger einen Anspruch hat.

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