Bilanzbuchhalter-IHK-Prüfung

Internes Kontrollsystem

Müssen die Wirtschaftsprüfer das Risikomanagement beurteilen? 

- Die Abschlussprüfung ist so durchzuführen, dass Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag erkannt werden.
- Nach dem Prüfungsstandard 261 des IDW "Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken..." muss sich der Abschlussprüfer auch einen Überblick über den Umgang des Managements mit Geschäftsrisiken verschaffen.  

Diskussion