VerwR AT

Schema

Anwendungsvorrang

Besteht zwischen deutschem und EU Recht ein Widerspruch kommt EU Recht Anwendungsvorrang zu. - Deutsches Recht ist nicht ungültig, darf aber nicht angewendet werden.
Verwaltungsakte, welche gegen EU Recht verstoßen sind rechtswidrig, bleiben aber anwendbar und durchsetzbar, wenn sie nicht erfolgreich vor deutschem Gericht oder deutscher Behörde angegriffen werden.
Voraussetzung Anwendung EU Recht:
  1. Unmittelbare Anwendbarkeit
  2. kein Verstoß gegen höherrangiges EU Recht (primäres schlägt sekundäres)
  3. EU Vorschrift dar nicht gegen Art. 23 I 3 iVm Art. 79 III GG und Kerngehalten der Verfassungsidentität des GG widersprechen.
 

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