Fragerunde 08.11.2018

Kann man auf seine Grundrechte verzichten?

Umstritten
 
Ausnahmsweise positiv geregelt: Art. 16 I, 9 III 2 GG
 
h.M. Zulässigkeit des Grundrechtsverzichts zu beurteilen:
  • Dauer & Schwere des Eingriffs
  • Täuschung/Druck
  • Gefahr eines Missbrauchs und Zwangslage des Verzichtenden
 
Zulässig: Schlamm-Catchen, Verzicht auf Verwaltungsrechtsweg
Unzulässig: Einnahme einer Wahrheitsdroge im Rahmen eines polizeilichen Verhörs, § 136a StPO
Öffentliche Stimmabgabe entgegen des Wahlgehemnis, Art. 38 I GG
 
TOTALVERZICHT NIE MÖGLICH

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