Fragerunde 08.11.2018

Was ist unter der Drittwirkung der Grundrechte zu verstehen?

Nach ganz herrschender Meinung haben Grundrechte eine mittelbare Drittwirkung.
 
Private sind nicht unmittelbar grundrechtsverpflichtet.
 
Da Grundrechte aber Bestandteil der objektiven Werteordnung sind, strahlen sie auch in Privatrechtsverhältnisse.
 
Über Generalklauseln wie § 242 BGB oder unbestimmte Rechtsbegriffe wie "unzumutbar" finden sie Eingang in ie Prüfung

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