gesetzliche Schuldverhältnisse

Definition: Grob Fahrlässig

Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und deshalb das nicht beachtet, was im konkreten Fall jedem hätte einleuchten müssen.

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