Bilanzbuchhalter-IHK-Prüfung

Jahresabschluss national

Welche materielle Bilanzierungsgrundsatz ist in § 246 (1) HGB geregelt?

Grundsatz der Vollständigkeit
Das bedeutet, der Jahresabschluss muss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge enthalten.

Diskussion