Klausuren und Aktenvorträge RA

Kl: Die Erbschaft (ZPO 9a)

Welche Anforderungen trägt der Erblasser, wenn er einen Pflichtteil entziehen möchte?

Nach § 2366 II BGB
" fassbar und unverwechselbar die Tatsachen für den Grund der Entziehung festlegen "

Diskussion