Bilanzbuchhalter-IHK-Prüfung

Jahresabschluss national

Ist bei Personen und Kapitalgesellschaften ebenfalls der Dreiteilungsgrundsatz anwendbar?

Bei Personengesellschaften, gehören grundsätzlich alle WG zum BV, weil Personengesellschaften sowohl aus handelsrechtlicher als auch aus steuerrechtlicher Sicht keinen "außerunternehmerischen Bereich" haben. Bei Kapitalgesellschaften, die kraft Gesetzes ( §2 HGB) Vollkaufleute sind und nur gewerbliche Einkünfte erzielen( §8(2) KStG) sind sämtliche WG stets Betriebsvermögen.   

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