Bilanzbuchhalter-IHK-Prüfung

Jahresabschluss national

Was versteht man unter dem "wirtschaftlichen Eigentümer"?

Wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. §39(2) Nr.1 AO ist derjenige, dem die Sachherrschaft über das Wirtschaftsgut steht .Er trägt die Gefahr des Untergangs.

Diskussion