VerwR AT

Allgemein

Spruchreife

  • Alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für gerichtliche Entscheidung liegen vor
  • Bei Erfolg - Vornahmeurteil (Verwaltung wird zur Vornahme des begehrten VA verpflichtet) § 113 V 1 VwGO
 
Manchmal fehlt Spruchreife 
  • Bei erfolgreicher Klage
    Bescheidungsurteil (Verwaltung wird zur Neubescheidung verpflichtet § 113 V 2 VwGO) zB Ermessensentscheidungen

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