Bilanzbuchhalter-IHK-Prüfung

Jahresabschluss national

Kann bei vorübergehender Wertminderung auf Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. eine Teilwertabschreibung in der Handels und Steuerbilanz  vorgenommen werden?

 In der Handelsbilanz kann beim AV nur bei Finanzanlagen bei vorübergehende Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden.
Bei Wirtschaftsgüter des UV ist zwingend auf einen niedrigeren wert abzuschreiben, auch bei vorübergehende Wertminderung ( strenges Niederstwertprinzip).
In der Steuerbilanz sind Teilwertabschreibungen bei vorübergehender Wertminderung grundsätzlich nicht möglich.
 

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