Bilanzbuchhalter-IHK-Prüfung

Jahresabschluss national

Wie sind Rückstellungen in Handels und Steuerbilanz grundsätzlich zu bewerten?

Rückstellungen sind gem. §253 (1)S.2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Künftige Preis und Kostensteigerung sind daher mit einzubeziehen.

Diskussion