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Rechnungswesen(Thi)

Definition:
Anschaffungskosten

Anschaffungskosten
= Die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.
 
§ 255 Abs. 1 HGB

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