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Ist § 285 BGB auf § 985 BGB anwendbar?

  • Problem: § 285 BGB anwendbar?
  • 1 Mein (h.M.): § 285 BGB ist unanwendbar
  • Die Opfergrenze § 985 BGB liegt in der Herausgabe. Der Verplfichtete wäre doppel belastet, denn er muss seinem Käufer Gewähr leisten und soll überdies den Kaufpreis herausgeben. Außerdem besteht mit dem Verlust des Besitzes beim Anspruchsgegner und somit dem Erlöschen des § 985 BGB kein dauerndes SchV iSd. § 285 BGB. Hat der Anspruchssteller das Eigentum nicht verloren, könnte er gegen den früheren § 285 und den derzeitigen Besitzer vorgeben.
  • 2 Mein : § 285 BGB gilt. Umfassender Schutz des Eigentümers. Die Doppelbelastung des Besitzers lässt sich verringern, wenn der Eigentümer gem. § 255 BGB analog zur Abtretung seiner Ansprüche aus dem Eigentum verpflichtet wird

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