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Wie wird ein Eigentumsvorbehaltskauf beendet?

  • Beendigung des Eigentumsvorbehaltes
  • 1) Erfüllung der Kaufpflicht §§ 362, 433 II BGB
  • Mit Bedingungseintritt. Das Anwartschaftsrecht des Käufers erstärkt zum Eigentum
  • 2) Veräußerung §§ 929 ff. , 185 BGB bzw. §§ 932 ff. BGB
  • Veräußert der Eigentumsvorbehaltskäufer die Ware mit Zustimmung des Verkäufers an einen Dritten (§ 185 I BGB), erlischrt der Eigentumsvorbehalt, es sei denn, es handelt sich um einen weitergeleiteten EV. Das gleiche gilt, wenn ein Dritter gutgläubig erwirbt, §§ 932. Ff BGB

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