Definitionen StR

Bestimmen (§26) 

Hervorrufen des Tatenschlusses im Wege eine offenen geistigen Kontakts. (h.M.) 
 
m.M.: Jede Verursachung des Tatenschlusses - zu hohes Strafmaß 
m.M.: Gemeinsamer Tatplan - Strafbarkeitslücken

Diskussion