RÜ Check Hotlist 2018

Zivilrecht

Warum wird beim Kaufvertrag die Setzung einer Frist zur Nacherfüllung gem. § 323 I BGB nicht bereits dadurch entbehrlich, dass der Verkäufer das Vorliegen eines Sachmangels in Abrede stellt?

An das Vorliegen einer entgültigen Erfüllungsverweigerung i.S.d. § 323 II BGB sind strenge Anforderungen zu stellen. Sie liegt nur vor, wenn der Verkäufer eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde die Nacherfüllung nicht vornehmen und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Nachfristsetzung umstimmen ließe. Das Bestreiten des Mangels reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. (RÜ 11/2018, S. 683 f.)

Diskussion