RÜ Check Hotlist 2018

Zivilrecht

Wann ist ein Tier eine gebrauchte Sache i.S.d. § 474 II 2 BGB?

Innerhalb der Lit. wird die Ansicht vertreten, Tiere seien stets als gebrauchte Sachen i.S.v, § 474 II 2 BGB anzusehen. Zur Begründung wird dabei angeführt, dass eine am Verwendungszweck orientierte Abgrenzung bei Tieren aufgrund ihrer vielfältigen Verwendungsformen nicht nur sachlich unangemessen, sondern auch praktisch nicht oder nur schwer handhabbar sei.
Nach Auffassung des BGH ist dieser Ansatz jedoch mit der Regelung des § 90 a BGB nicht vereinbar. Danach sind auf Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist. Die §§ 474 ff. enthalten demnach keine Sonderregelungen für Tiere, sodass auch beim Tierkauf zwischen "neu" und "alt" zu unterscheiden ist. Bei dieser Unterscheidung ist auf objektive Gesichtspunkte abzustellen.
 
Umstritten ist allerdings, wie die objektiven Gesichtspunkte festzulegen sind.
 
BGH: Die Abgrenzung ist unabhängig davon, welchem Zweck ein Pferd dienen soll und ob es schon verwendet worden ist, allein auf den Ablauf einer gewissen Zeit nach der Geburt des Tieres istabzustellen.
  • Bei Festlegung der Zeitspanne ist auf die fortgeschrittene körperliche Entwicklung des Tieres abzustellen.
  • das Mängelrisiko steigt mit dem Alter
  • Zeitablauf ist unerheblich, solange das Tier noch jung ist
 
a.A.: Abzustellen ist auf den erstmaligen Einsatz eines Pferdes als Reitpferd
Contra:
  • ungeeignet, da hierdurch der Erwerber des Tieres das Risiko nachteiliger Veränderungen einseitig auf den Verkäufer abwälzen könnte, indem das Tier erst in sehr vorgerücktem Alter einer Zweckbestimmung zugeführt wird, nämlich die Entscheidung getroffen wird, ob das Pferd als Sportpferd oder als reines Freizeitpferd eingesetzt werden soll. Letztlich bliebe auch offen, wie zu urteilen ist, wenn sich der Erwerber entschließen sollte, das Pferd überhaupt nicht als Reitpferd einzusetzen
 
RÜ 11/2018, S. 686 f.)

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