Produkthaftung

Kreis der haftpflichtigen Personen: Zulieferer 

  • Der Zulieferer ist, soweit es um das zugelieferte Produkt geht, selbst Hersteller. Haftet für fehlerhafte Konstruktion oder Fabrikation der zugelieferten Teilprodukts bzw. dafür, dass er den Hersteller nicht in dem gebotenen Umfang auf Gefahren hingewiesen hat, die sich aus der Verarbeitung des Zulieferprodukts ergeben. (nicht: wenn es im Zuordnung und Verantwortungsbereich des Herstellers zu dem Fehler gekommen ist)
  • Wer haftet für das fehlerhafte Endprodukt? Für die Verteilung der Last muss sich an den Inhalt sog. Qualitätssicherungsvereinbarungen orientiert werden  (diese kann der Zulieferern im Rahmen des Entlastungsbeweises anbringen 1 IV 2 ProdHaftG)

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