Produkthaftung

Kreis der haftpflichtigen Personen: Händler 

Grundsatz: haftet nicht. Ein Vertriebshändler ist grundsätzlich  weder kaufrechtlich noch deliktsrechtlich zur Untersuchung und Überprüfung der von ihm umgeschlagenen Waren verpflichtet. 
 
Ausnahmen:
  1. sind Mängel offensichtlich darf sie der Händler nicht ignorieren, sondern muss den Vertreib einstellen, vor allem bei Reklamationen 
  2. Bestand Anlass dafür anzunehmen, dass der Händler das Produkt des Herstellers erneut überprüfen muss? >> bspw. bei Reklamation eines Produkts durch einen Kunden beim Händler (dann Argumentation ob die Sicherungspflichten des Händlers so weit gehen sollten
 

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