ORG61

Eine Mitarbeiterin aus dem Beschaffungswesen soll die Rohstoffe für ein neues Röntgenkontrastmittel bestellen. Die Produktmanagerin „Pharma“ fordert, dass die Rohstoffe 14-tägig bei dem Lieferanten A bezogen werden. Der direkte Vorgesetzte, der Funktionsmanager „Beschaffung“, erwartet aber von seinen Mitarbeitern die Einhaltung möglichst kurzer Beschaffungszyklen, um die Lagerhaltung zu vereinfachen.
Im vorliegenden Falle hält er eine wöchentliche Beschaffung für möglich. Er kennt auch einen Lieferanten, der wöchentlich liefern kann, wenn auch die Qualität der Rohstoffe geringfügig schlechter ist.

a) Welcher dieser beiden Manager wird sich durchsetzen?

b) Wäre der Konflikt anders zu beurteilen, wenn die Produktinteressen von einem Stab vertreten würden?

a) Bei dem geschilderten Sachverhalt handelt es sich um das „klassische“ Problem der Matrixorganisation: die Kompetenzüberschneidung. Wenn für derartige Kompetenzkonflikte keine Regelungen bestehen (z. B.: „Können sich Produktmanager und Funktionsmanager nicht einigen, so ist den Anweisungen des Funktionsmanagers zu folgen.“), wird häufiger der durchsetzungsfähigere Manager seine Ziele erreichen. Im vorliegenden Fall wird sich aufgrund sachlicher Erwägungen vermutlich der Funktionsmanager durchsetzen, sofern die etwas geringere Qualität der Rohstoffe noch innerhalb der Toleranzgrenzen liegt. Er verfolgt mit seiner Argumentation das Ziel der möglichst geringen Kapitalbindung im Lager. In der Literatur werden solche Erscheinungen häufig als „produktive Konflikte“ bezeichnet. In der wird in der Regel festgelegt, dass der Funktionsmanager die disziplinarische Kompetenz über die Mitarbeiter bekommt.

b) Wenn die Produktinteressen von einem Stab vertreten würden, bestünde der Konflikt nicht. Denn Stäbe haben keine Weisungsbefugnis, und daher könnte der Funktionsmanager bei abweichenden Auffassungen in jedem Falle seine Ansicht durchsetzen.

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